also, die frau irrgang meinte ja schon, dass die studienstiftung genau aus dem grund keine gründe für eine absage angibt. da man das stipendium dann nicht einklagen kann...
aber mit ein paar tricks ist ja fast alles möglich, da müsste ich mich aber vielleicht noch etwas reinhängen...
an die anderen juristen: was haltet ihr von einem kaufmännischen bestätigungsschreiben?, sprich man schickt einfach auf die absage hin einen brief an die stiftung, in dem steht: "Ich danke Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie mich in Ihre Stiftung aufgenommen haben" und wenn sie dagegen nicht widersprechen, dann hat man also anspruch auf ein stipendium.
das müsste doch klappen, oder?
(bitte, bitte nicht ernst nehmen, bin doch erst im ersten semester )